Tierschutzverband unterstützt die Forderung der Bürgerinitiative ‚Mehr Rechte für Tiere‘: Tierquälerei soll vom kaum geahndeten Kavaliersdelikt von Bezirks- auf Landesgerichtsebene.
Nachdem immer mehr besonders grausame Fälle von Tierquälerei bekannt – aber nur milde bestraft – wurden, schließt sich der Verband Österreichischer Tierschutzorganisationen – pro-tier.at der Forderung nach strengeren Strafen an. Alle 26 Mitgliedsvereine des Verbands berichten einhellig von ernüchternd gnädigen Urteilen der zuständigen Bezirksgerichte, sofern diese überhaupt den Fall zur Anklage gebracht – und nicht eingestellt – hatten. In Zukunft sollte das Landesgericht zuständig sein und Höchststrafen von bis zu drei Jahren verhängen können.
Knapp 1.000 Anzeigen wegen Tierquälerei gibt es jedes Jahr, der größte Teil wird umgehend eingestellt. Von den wenigen Fällen die überhaupt zur Verhandlung auf ein Bezirksgericht kommen, enden viele mit einem Freispruch, einer Diversion, einer geringen Geldstrafe oder einer bloß bedingten Haftstrafe von höchstens einigen Monaten. Dem Verband ist kein einziger Fall einer unbedingten Freiheitsstrafe wegen Tierquälerei bekannt. Oft ist für die Angeklagten ein Strafverfahren wegen § 222 StGB sogar günstiger als eine Geldstrafe aus dem verwaltungsrechtlichen Tierschutzverfahren.
„Wer eine Katze verprügelt und ihr unbetäubt den Kopf mit einem Küchenmesser absägt, kommt mit 480 Euro davon. Wer in einem Jagdgatter eingesperrte Wildschweine erschlägt oder erdrosselt, oder Rindern die Halsketten sehenden Auges tief ins Fleisch einwachsen lässt, muss keinen einzigen Tag ins Gefängnis.“, illustriert Harald Hofner, Präsident des Verbands pro-tier anhand einiger prominenter Beispiele die aktuelle Judikatur, und weiter: „Nachdem 2013 Tierschutz nun endlich als Staatszielbestimmung in das Bundesverfassungsgesetz aufgenommen wurde, ist es an der Zeit auch in der Strafrechtspflege der gestiegenen Tierschutzsensibilität Rechnung zu tragen: Die Bezirksgerichte neigen zu verfrühter Einstellung und vermeiden abschreckende Strafen. Ein erhöhtes Strafmaß sollte den Landesgerichten adäquate Strafen mit entsprechend generalpräventiver Wirkung ermöglichen. Tierquälerei darf kein Kavaliersdelikt mehr sein!“
Der Verband Österreichischer Tierschutzorganisationen – pro-tier.at – hat bei Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) in einem offenen Brief angeregt, im Rahmen der Strafgesetznovelle 2015 den § 222 StGB (Tierquälerei) dem modernen Tierschutzverständnis anzupassen. Das StGB wurde zuletzt 1975 umfassend novelliert.
Offenen Brief an den Justitzminister anzeigen
Rückfragehinweis:
Dr. Elmar Völkl
E-Mail: elmar.voelkl@pro-tier.at
Tel.: 01/9291498-106