Am Dienstag veröffentlichte das Tierschutzministerium die Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung – alle Anregungen von Tierschutzseite für Verbesserungen wurden ignoriert
Der Verband pro-tier hat zu den Änderungen in der 1. Tierhaltungsverordnung eine Stellungnahme abgegeben, in welcher auf viele Missstände hingewiesen wurde. Leider ist die nun veröffentlichte Version nur wenig erfreulich. Neben wenigen Verbesserungen und einigen Verschlechterungen, bleiben viele Dinge, die schon lange von Tierschutzseite bemängelt werden, unangetastet.
So ist nun bei fast allen Eingriffen an Tieren eine postoperativ wirksame Schmerzbehandlung vorgeschrieben, leider gibt es hier aber immer noch Lücken und manche Eingriffe wie das Einziehen von Nasenringen bei Zuchtstieren oder das Abschleifen der Eckzähne von Ebern sind nach wie vor ohne jede Schmerzbehandlung erlaubt. Auch die Kastration von Ferkeln darf immer noch ohne eine Betäubung durchgeführt werden und es gibt nach wie vor kein Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung, obwohl eine EU-Richtlinie existiert, die diese eigentlich ausschließt. Weiters wurde die Übergangsfrist bei der Ziegenenthornung entfernt, diese ist also ab Inkrafttreten der Verordnung wieder erlaubt. Dieser Eingriff wird nur durchgeführt, um die Tiere den schlechten Haltungsbedingungen anzupassen.
Die Ausnahmen vom Verbot der dauernden Anbindehaltung von Rindern wurde aus der Verordnung gestrichen und ist nun im Gesetz festgeschrieben. Das bedeutet, dass es für den Tierschutz praktisch keine Möglichkeit mehr gibt, diese grausame Praktik zu bekämpfen, da das Argument, die Ausnahmen seien gesetzwidrig, nun keine Basis mehr haben. Unzählige Rinder in Österreich müssen also weiterhin 365 Tage im Jahr an einer kurzen Kette angebunden im Stall stehen, ohne jemals auf eine Weide zu dürfen. Ihnen bleibt gerade genug Platz, sich hinzulegen oder einen Schritt zurück zu treten.
Ing. Harald Hofner, Präsident des Verbandes pro-tier dazu: „Es ist völlig unverständlich, warum die 1. Tierhaltungsverordnung, die dem Schutz und dem Wohle der Tiere dienen soll, nicht ausreichend verbessert wird. Die Ansprüche der TierhalterInnen werden jenen der Tiere vorgezogen. Es scheint immer noch völlig üblich und vom Gesetzgeber gewünscht zu sein, Tiere einfach an die schlechten Haltungsbedingungen anzupassen, anstatt umgekehrt die Haltung an die Ansprüche der Tiere.“