Anfrage ans Ministerium: Tiervermittlungen nach § 8a TSchG


Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr.in Pamela Rendi-Wagner, MSc,

mit der heurigen Novelle des Tierschutzgesetzes kam auch eine Änderung des § 8a, welcher unter anderem das öffentliche Anbieten von Tieren regelt. Nun ist klargestellt, dass es sich beim Anbieten von Tieren um ein „öffentliches Anbieten“ handelt. Die Auslegung des Gesetzes erweist sich in der Praxis jedoch als durchaus schwierig, was zu einer großen Rechtsunsicherheit führt! Bei unterschiedlichen Ansprechpersonen bekommt man unterschiedliche Antworten.

Mittlerweile hat der Vollzugsbeirat bekannt gegeben, wie seiner Meinung nach das Gesetz ausgelegt und somit exekutiert werden soll. Demnach sollen nur mehr solche Tierschutzvereine Tiere öffentlich anbieten  dürfen, welche über eine eigene „Betriebsstätte“ in Österreich und über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen, was für sehr viele Vereine eine unüberwindbare Hürde darstellt. Andere Vereine sollen keine Genehmigung erhalten. Viele Fragen bleiben jedoch nach wie vor unklar und/oder stellen sich jetzt aufgrund der neuen Informationen:

1) Wie kommt der Vollzugsbeirat zu dieser Auslegung? Warum muss diese Betriebsstätte zwingend in Österreich sein? § 31 Abs. 2 regelt zwar die Voraussetzungen, welche für eine „Betriebsstätte“ notwendig sind, aber unserer Rechtsansicht nach gibt es im Gesetz keinen Anhaltspunkt für  den Umkehrschluss, dass eine Ausnahmegenehmigung zum öffentlichen Anbieten von Tieren zwingend an eine Betriebsstätte geknüpft werden muss? Wie kommt der Vollzugsbeirat daher zu dieser Rechtsmeinung?

2) Es ist immer wieder davon die Rede, dass Tiere, die aus dem Ausland, etwa aus Tötungsstationen importiert werden, „48 Stunden“ in  Österreich untergebracht werden müssen, bevor sie vermittelt werden?  Was ist der Grund für diese 48 Stunden und was die gesetzliche  Grundlage? Gilt das auch für Hunde, welche nicht aus dem Ausland  importiert werden, sondern innerhalb von Österreich vermittelt werden?

3) Warum wird es kleinen Tierschutzvereinen und somit Personen, welche teils ihre gesamte Freizeit und ihr eigenes Vermögen opfern, um Tieren in Not zu helfen, so schwer gemacht, wohingegen Tierhandlungen, ZüchterInnen und nun auch die Land- und Forstwirtschaft nach belieben weiterhin Tiere online inserieren dürfen, obwohl es diesen lediglich um  den Profit und nicht um den Schutz der Tiere geht? Wie ist eine solch unsachliche Ungleichbehandlung möglich bzw. wie wird diese begründet?

4) Begründet wurde die Gesetzesänderung immer wieder damit, dass sie den illegalen Welpenhandel eindämmen soll, was grundsätzlich auch begrüßenswert ist. 2008 wurde mit der ursprünglichen Einführung des §  8a ins Tierschutzgesetz zeitgleich auch wieder unter gewissen Voraussetzungen erlaubt, Hunde und Katzen in Tierhandlungen zu verkaufen. Gerade bei diesen Tieren ist jedoch oft unklar und auch schwer nachweisbar, woher diese stammen. Es ist naheliegend, dass diese des Öfteren ebenfalls (illegal?) aus dem Ausland stammen und/oder aus sogenannten „Hinterhofzuchten“, also von Züchtern aus Österreich, welche die Tiere unter katastrophalen, tierschutzwidrigen Bedingungen halten! Wie ist das mit dem Tierschutzgesetz vereinbar?

5) Bis vor Kurzem wurde auf der Homepage des Gesundheitsministeriums Privatpersonen noch empfohlen, dass sie sich wegen einer Vermittlung an ein Tierheim wenden sollen. Warum wurde ein solches Vorgehen im Vorhinein nicht mit den Tierheimen abgesprochen, ist es doch immerhin mit einem immensen Mehraufwand verbunden. Zudem gibt es bereits Berichte von Tierheimen, dass aktuell noch mehr Tiere ausgesetzt  werden, als bisher schon üblich. Zudem fehlt es aktuell an der  Hilfe/Unterstützung von vielen kleinen Vereinen, die ihre Tätigkeit  einstellen mussten, was manche Tierheime zusätzlich vor Probleme stellt.  Gibt es Überlegungen diese Tierheime finanziell zusätzlich zu  unterstützen, auch wegen der Dienstleistung von Tiervermittlungen?

6) Sind Schritte angedacht, sei es durch eine Gesetzesänderung oder auch auf sonstige Art und Weise, kleinen Tierschutzvereinen, die Tiere vermitteln, aber keine Betriebsstätte in Österreich haben, zu  ermöglichen, ihre Arbeit fortzusetzen? Falls ja, welche?

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um eine rasche Beantwortung

Ing. Harald Hofner
Präsident des Verbands pro-tier

Link: Anfrage als pdf