Stellungnahme des Verbandes pro-tier zur Änderung der oö Artenschutzverordnung


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verband österreichischer Tierschutzorganisationen – pro-tier.at nimmt hiermit Stellung zur Änderung der oö Artenschutzverordnung in der Sonderbestimmungen betreffend Rabenvögel und Elstern hinzugefügt werden sollen.

Der Verband pro-tier spricht sich gegen die geplante Änderung aus.

In den erläuternden Bemerkungen wird angeführt, dass in OÖ seit 2007 durch Ausnahmebewilligungen eine Tötung von Rabenkrähen und Elstern erlaubt wurde. Seit 2009 wurde dies durch ein Monitoring begleitet. Weiters wird angeführt: „Auch das im Jahr 2015 durchgeführte Monitoring brachte im Ergebnis, dass die bis her jährlich entnommenen Rabenkrähen von ca. 19.000 Exemplaren zu keiner Reduzierung des Bestandes der Rabenkrähe und des Verbreitungsbildes geführt hat.

Daraus kann geschlossen werden, dass Massenabschüsse nicht zielführend sind und diese Verordnungsänderung keine zeitgemäße und nachhaltige Lösung ist.

Viele wissenschaftliche Studien und auch das von der oö Landesregierung in Auftrag gegebene Corviden-Monitoring Oberösterreich (2009) untermauern dies.

Gemäß Zusammenfassung des oben genannten Corviden-Monitoring (2009) wird darauf verwiesen, dass die Anzahl getöteter Krähen keinesfalls ein geeigneter Indikator für den Erfolg der eingesetzten Mittel ist, im Bemühen Schaden an landwirtschaftlichen Kulturen zu reduzieren. Generell liegt eine Mehrheit der fachlichen Befunde den Schluss nahe, dass Schäden in der Landwirtschaft am effizientesten durch eine Kombination von anbautechnischen Maßnahmen und durch Vertreiben der Krähen während der meist kurzen schadenanfälligen Phase der Kulturen verhindert werden können.

Weiters bestätigt Reichholf (2009): „Selbst eine intensive Verfolgung aller Beutegreifer und ein „Totalabschuss“ der Rabenvögel ließen in langjährigen Untersuchungen in Deutschland keine dauerhafte Bestandsverminderung erkennen. Im Gegenteil: Krähenzählungen in Bayern weisen darauf hin, dass die Häufigkeit der Krähen unter Umständen durch die Bejagung sogar gesteigert worden ist.

Auch Berichte aus Norditalien (Schmid et al 1998) bestätigen diese Erkenntnis.

Beispiele von Wildschwein- und Fuchspopulationsreduktionen durch Bejagung zeigen auch, dass diese Tiere Reviere nachbesetzen und es somit zu einer gesteigerte Fortpflanzung kommt, um Populationsverluste auszugleichen.

Somit stellt sich die grundsätzliche Frage, warum die Landesregierung eine Bejagung als Lösung vorschlägt, obwohl aus wissenschaftlicher Sicht kein Erfolg zu erwarten ist.

Außerdem fehlen genaue Daten und Fakten zu den tatsächlichen landwirtschaftlichen Schäden durch Rabenkrähen und Elstern. Oftmals sind Schäden bei genauerer Betrachtung auf andere Tiere zurückzuführen (Beispiel Siloballen: Mäusefraß). Unseres Wissens nach gibt es keinen Nachweis, dass Elstern die Ursache von landwirtschaftlichen Schäden sind.

Rabenkrähen und Elstern gehören zur Familie der Rabenvögel, denen eine hohe Intelligenz zugeschrieben wird. Diese Vögel zeigen Fähigkeiten wie komplexe Handlungen im Voraus zu planen, erstaunliches Lernverhalten, schnelles Lernvermögen, Weitergabe von Wissen an Artgenossen und auch an die nächste Generation (Tradition), Selbstbewusstsein (Spiegeltest) und Werkzeuggebrauch.

Aus diesem Grund sollte auch über eine diffizilere Lösung als das bloße Fangen und Abschießen nachgedacht werden.

Letztendlich zeigen zahlreiche Studien und Monitoringberichte aus den letzten Jahrzehnten, dass nur die Kombination aus Anbaumaßnahmen und Vergrämungsmethoden (akustische wie arteigene Angstschreie und optische) wirksam sind.

Pro-tier regt an, eine mehrjährige wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, die sich auf die zahlreichen wissenschaftlichen Erfahrungen stützt und mittels oben genannter wirksamer Kombinationen und in Zusammenarbeit mit LandwirtInnen eine funktionierende Alternative zu der jetzt geplanten sinnlosen Massentötung zu erarbeiten, die Tierleid in enormer Dimension verursachen würde. Dem sollte eine fundierte Bestandsaufnahme und Schadensaufnahme vorausgehen.

In der heutigen Gesellschaft hat Tierschutz einen immer wichtigeren Stellenwert und somit entspricht das sinnlose Töten von tausenden von Tieren nicht dem Zeitgeist.

Zum Änderungsentwurf im Speziellen:

Pro-tier spricht sich prinzipiell gegen das Aufstellen von Krähenfallen und Elsternfängen aus.

Das grundsätzliche Problem beim Fallenfang sehen wir darin, dass er nicht selektiv ist. Das bedeutet, dass ein Beifang nicht ausgeschlossen werden kann und somit ein Beifang von unter Artenschutz stehenden Vögeln möglich ist. Im Abschlussbericht Rabenvogelmonitoring von BirdLife Österreich aus dem Jahr 2010 steht, dass die häufigsten Beifänge Eulen und Greifvögel sind, also großteils stark gefährdete und geschützte Tierarten sind.

Diese Tatsache ist aus Artenschutz- und Tierschutzgründen nicht tragbar und deshalb auch aus ethisch-moralischer Sicht abzulehnen.

Das Fangen und die Fluchtversuche bergen eine hohe Verletzungsgefahr. Abgesehen davon sind die gefangenen Wildtiere durch die Bewegungseinschränkung einem immensen Stress ausgesetzt.

Zu § 8a Absatz 3 der Verwendung von nordischen Krähenfallen wird nicht geregelt wie und ob lebende Lockvögel erlaubt sind. Das Einsetzen von Lockvögeln stellt ein großes tierschutzrelevantes Problem dar (Verletzungsgefahr, Bewegungseinschränkung, Stress, Einzelhaltung). Weder Futter- noch Wasserversorgung sind geregelt.

Selbst wenn die Fallen täglich kontrolliert werden, bedeutet das für die gefangenen Tiere oft stundenlange Tierquälerei.

Zu § 8a Absatz 11: Bei außergewöhnlichen Schadenssituationen ist unserer Ansicht nach eine reine Fotodokumentation und Bestätigung der Bezirksbauernkammer nicht ausreichend. Es muss ein Gutachten eines objektiven Experten aus dem Bereich der Ornithologie vorgelegt werden.

Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass solche Verordnungsänderungen, die ein massenhaftes Töten von Tieren erlauben sollen, sehr wohl im öffentlichen Interesse liegen und deshalb im Sinne eines demokratiebewussten Vorgehens eine öffentliche Bekanntmachung vorausgesetzt werden sollte.

Hochachtungsvoll,

Ing. Harald Hofner
Präsident pro-tier

Die Stellungnahme als PDF:
Stellungnahme-AenderungArtenschutzVO-OOe-Rabenkraehen