Presseaussendung: Verband pro-tier wendet sich wegen Tiervermittlungen mit offenem Brief ans Ministerium


Im neuen Tierschutzgesetz wurde der § 8a geändert, der Tiervermittlungen und Internethandel mit Tieren regelt. Dadurch ist eine große Unsicherheit bei Tierheimen und kleinen Vereinen entstanden. Der Dachverband Österreichischer Tierschutzvereine pro-tier wendet sich daher mit einem offenen Brief an die Tierschutzministerin.

Bei verschiedenen zuständigen Stellen bekommt man unterschiedliche Auskünfte, wie das Gesetz nun auszulegen sei. Es ist unklar, wie es zu diesen Unstimmigkeiten kommt und was genau nun anzuwenden ist. Beispielsweise wird immer wieder verlangt, dass Tiere aus Tötungsstationen im Ausland vor ihrer Vermittlung 48 Stunden in Österreich untergebracht werden müssen, ohne Erläuterung, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Forderung basiert. Der Verband fragt in dem offenen Brief außerdem, warum gerade kleinen, oft rein ehrenamtlich arbeitenden Vereinen ihre Arbeit schwer gemacht wird, während Tierhandlungen bzw. Forst- und Landwirtschaft aus der gesetzlichen Regelung ausgenommen sind. Die Empfehlung, dass sich Privatpersonen wegen einer Vermittlung an Tierheime wenden sollen, wurde nicht mit diesen abgesprochen. Der Verband fragt daher nach, ob es Überlegungen gibt, die Tierheime zusätzlich finanziell zu unterstützen, um die Zusatzbelastung auszugleichen. Die gesamte Anfrage ist auf der Homepage des Verbands pro-tier zu finden: https://pro-tier.at/anfrage-ans-ministerium-tiervermittlungen-nach-%c2%a7-8a-tschg/#more-212

Ing. Harald Hofner, Präsident des Verbands pro-tier: „Es bleibt zu hoffen, dass die Ministerin unsere Anfrage schnell beantwortet und die Unklarheiten schnell ausgeräumt werden. Nur so kann den Tieren bald wieder effizient geholfen werden.“