Österreichs Tierheime sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher hat Tierschutzminister Anschober das für den Bundestierschutzpreis 2020 reservierte Geld in der Höhe von 65.000€ für die Schaffung eines Notfall-Fonds für Tierheime zur Verfügung gestellt.
Als Verband Österreichischer Tierschutzorganisationen wurde pro-tier.at mit der Abwicklung und Auszahlung der Fördergelder betraut.
Folgende Kriterien gelten für eine Zuwendung aus dem Notfall-Fonds für Tierheime:
1. Es handelt sich um ein nach § 29 Bundestierschutzgesetz bewilligtes Tierheim. Eine Kopie der Bewilligung ist dem Antrag beizufügen.
2. Bei der letzten Tierschutzkontrolle wurden keine Beanstandungen festgestellt.
3. Tierheime bis zu einem Bestand von 50 Tieren (ohne Mäuse, Vögel oder Fische) können eine Soforthilfe von 500,– Euro beantragen. Tierheime mit einem Bestand von mehr als 50 Tieren (ohne Mäuse, Vögel oder Fische) können eine Soforthilfe von 1.000,– Euro beantragen.
Tierheime bis zu einem Bestand von 50 Papageien können eine Soforthilfe von 500,– Euro beantragen. Tierheime mit einem Bestand von mehr als 50 Papageien können eine Soforthilfe von 1.000,– Euro beantragen.
Tierheime bis zu einem Bestand von 50 Hühnern können eine Soforthilfe von 500,– Euro beantragen. Tierheime mit einem Bestand von mehr als 50 Hühnern können eine Soforthilfe von 1.000,– Euro beantragen.
4. Die Mittel aus dem Notfall-Fonds dürfen ausschließlich für die Futterversorgung der Tiere oder deren medizinische Betreuung verwendet werden. Belege darüber müssen auf Nachfrage vorgelegt werden können.
5. Tierheime, die Hilfsgelder aus dem Fonds beziehen, verpflichten sich, auf Anforderung bei Stichprobenkontrollen nachzuweisen, dass ihre Angaben im Antrag auf Fördergelder den Tatsachen entsprochen haben und die Hilfsgelder widmungsgemäß verwendet wurden. Eine Berichtspflicht besteht nicht.
Die Soforthilfe aus dem Notfall-Fonds wird an die Tierheime in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge ausbezahlt, bis der Fonds ausgeschöpft ist. Die Hilfsmittel sind Zuwendungen ans Tierheim und nicht rückzahlbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Hilfsgelder.
Unten können Sie das Antrags-Formular im PDF- bzw. Word-Format downloaden und ausgefüllt und unterschrieben entweder via E-Mail (tierheime@pro-tier.at) oder per Post (Verband pro-tier, Meidlinger Hauptstraße 63/6, 1120 Wien) an uns retournieren. Pro bewilligtem Tierheim wird jeweils ein separater Antrag benötigt.