Die aktuellen Krisen stellen die österreichischen Tierheime vor zusätzliche Anforderungen: Preiserhöhungen, eventuelle Spendenrückgänge, Ausfälle beim (ehrenamtlichen) Personal und zusätzlich zu versorgende Tiere aus der Hochwasser-Nothilfe bringen eine erhebliche Belastung neben der anspruchsvollen täglichen Arbeit mit sich. Der Notfall-Fonds will durch finanzielle Zuschüsse ein wenig zur Bewältigung der schwierigen Lage beitragen.
Als Verband Österreichischer Tierschutzorganisationen wurde pro-tier.at mit der Abwicklung und Auszahlung der Fördergelder betraut.
Aus dem Notfall-Fonds für Tierheime können Einrichtungen dann eine Zuwendung beantragen, wenn sie folgenden Kriterien entsprechen:
- Es handelt sich um ein nach §29 Bundestierschutzgesetz bewilligtes Tierheim. Eine Kopie der Bewilligung ist dem Antrag beizufügen. Es wird bestätigt, dass bei der letzten Tierschutzkontrolle keine tierhaltungsbezogenen Beanstandungen festgestellt wurden.
- Die Mittel aus dem Notfall-Fonds dürfen ausschließlich für die Unterbringung und Futterversorgung der Tiere oder deren medizinische Betreuung sowie zum Zweck der Impfung, des Chippens und Registrierens verwendet werden oder es handelt sich um eine Zuwendung für Kooperationspartner:innen, die aufgrund des Hochwassers im September 2024 Tiere bei sich aufgenommen haben, die vorübergehend nicht bei ihren Halter:innen bleiben konnten. Belege darüber müssen auf Nachfrage vorgelegt werden können.
- Tierheime bis zu einem Bestand von 50 Tieren (ohne die Zählung von Mäusen, Vögeln oder Fischen)
- ) können eine Soforthilfe bis zu 1.000,- Euro beantragen.
Tierheime mit einem Bestand von mehr als 50 Tieren (ohne die Zählung von Mäusen, Vögeln oder Fischen) können eine Soforthilfe bis zu 2.000,- Euro beantragen.
Die Bestandsgrenzen gelten nicht für Tierheime, die sich überwiegend um diese
ausgenommenen Tierarten kümmern. Sie können bis zu 2.000,- Euro beantragen.
Die Hilfsmittel sind Zuwendungen ans Tierheim und nicht rückzahlbar.
- Die Soforthilfe aus dem Notfall-Fonds wird in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge (Datum und Uhrzeit des vollständigen Antrags via Email oder Post) an die Tierheime ausbezahlt, bis der Fonds ausgeschöpft ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Hilfsgelder.
- Tierheime, die Hilfsgelder aus dem Fonds beziehen, verpflichten sich, auf Anforderung bei Stichprobenkontrollen nachzuweisen, dass ihre Angaben im Antrag auf Fördergelder den Tatsachen entsprochen haben und die Hilfsgelder widmungsgemäß verwendet wurden. Eine Berichtspflicht besteht nicht.
Unten können Sie das Antrags-Formular im PDF- bzw. Word-Format downloaden und ausgefüllt und unterschrieben entweder via E-Mail (tierheime@pro-tier.at) oder per Post (Verband pro-tier, Meidlinger Hauptstraße 63/6, 1120 Wien) an uns retournieren. Pro bewilligtem Tierheim wird jeweils ein separater Antrag benötigt.