Fiaker nicht im UNESCO Kulturerbe aufgenommen

Im Dezember 2016 haben die Fiaker beantragt, mit ihrem Gewerbe ins immaterielle Kulturerbe der UNESCO aufgenommen zu werden. Zahlreiche TierschützerInnen protestierten dagegen, auch der Verband veröffentlichte eine Stellungnahme dazu.

Mit einer Aufnahme wäre es praktisch unmöglich gewesen, dieser Tierausnutzung jemals ein Ende zu setzen, weil sie dann geschützt wäre. Fiaker sind heute nicht mehr zeitgemäß, die schwere Arbeit der Tiere und ihr Einsatz im Straßenverkehr aus Tierschutzsicht nicht zu rechtfertigen.

Inzwischen wurde bekannt, dass die UNESCO den Antrag abgelehnt hat. Begründet wird dies dadurch, dass es rechtliche Fragen rund um die österreichischen Tierschutzbestimmungen gibt. Einige Tierschutzorganisationen hatten ja darauf hingewiesen, dass die Fiaker in ihren Augen eigentlich gegen §1 des Tierschutzgesetzes verstoßen, mit welchem das Wohlbefinden der Tiere geschützt wird. Für eine Aufnahme ist es allerdings wichtig, dass die Tätigkeit dem nationalen Recht entspricht. Außerdem waren die Erläuterungen hinsichtlich der identitätsstiftenden Funktion des Elements „Fiaker“ selbst nicht ausreichend für eine Listung im österreichischen Verzeichnis. Der Antrag wurde dahingehend abgelehnt.