Die letzte Woche erfolgte Novellierung der Gesetzesnovelle hat das Ziel, eine wirkliche Verbesserung im Tierschutz zu erwirken, leider verfehlt. Eine Praxistauglichkeit ist immer noch nicht gegeben.
Zum Anlass der Welttierschutztages hat die Regierung kurz vor der Wahl noch eine neuerliche Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen, um das Chaos nach der letzten Novelle zu beseitigen. Das Verbot der Vermittlung von Tieren im Internet, das zu großen Problemen geführt hatte, sollte dabei gelockert werden. Die erfolgte Änderung sieht nun vor, dass Tiere nur noch mit einem Mindestalter von sechs Monaten vermittelt werden dürfen, bei Hunden und Katzen erst, wenn die Eckzähne voll ausgebildet sind. Wie diese Vorgabe kontrolliert werden soll, steht allerdings nicht im Antrag. Unklar ist auch, ob diese Vorgabe nur Privatpersonen betrifft. Vereine, die Tiere direkt aus dem Ausland vermitteln, sind von der Änderung jedenfalls immer noch ausgenommen. Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS angenommen, die GRÜNEN und FPÖ kritisierten die Änderung. Tierschutzorganisationen wurden bei der Gesetzesänderung nicht miteinbezogen.
Ing. Harald Hofner (Präsident pro-tier): „Die Novellierung der Novellierung zum Bundestierschutzgesetz ist ein Schnellschuss, der zwar leichte Verbesserungen beinhaltet, aber das Ziel der Praxistauglichkeit wieder verfehlt. Sie ist als Arbeitsgrundlage für Behörden, Tierschutzorganisationen und erst recht für Privatpersonen völlig ungeeignet, Chaos ist vorprogrammiert.“