Neues Gesetz plant skandalöse Beschneidung des Mitspracherechts für Bürger_innen bei UVP-Verfahren. Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf erforderlich!
Der Verband Österreichischer Tierschutzorganisationen pro-tier hat in einer Stellungnahme seiner Kritik zum geplanten Standort-Entwicklungsgesetz (StEntG) Ausdruck verliehen und hofft, dass viele andere es ihm gleich tun. Durch das neue Gesetz sollten Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren beschleunigt werden. Die Ausführung bereitet Organisationen aus nahezu allen Themengebieten allerdings große Sorgen. So soll durch das Gesetz die Möglichkeit geschaffen werden, ein Projekt zu einem „standortrelevanten Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse der Republik Österreich“ zu erklären, wenn dadurch z.B. „außerordentlich positive Folgen für den Wirtschaftsstandort“ zu erwarten sind. Dafür soll es zukünftig möglich sein, die UVP eines solchen Projektes nach einem Jahr automatisch zu genehmigen, wenn sie bis dahin noch nicht abgeschlossen ist.
Dies ist natürlich höchst bedenklich, weil Projektwerber_innen eines solchen Vorhabens dann das Verfahren so lange hinauszögern könnten, bis es automatisch nach einem Jahr genehmigt wird, ganz egal, wie die UVP bei einem vollständigen Verfahren ausgegangen wäre. Die Verfahrensbeschleunigung, die mit dem Gesetz angestrebt wird, bleibt dadurch natürlich aus. Außerdem wird in den Erläuterungen des Gesetzes immer wieder darauf hingewiesen, dass die Bürger_innenbeteiligung für die größten Verzögerungen sorgen würde, oft liegen lange Verfahrensdauern jedoch daran, dass die Projektwerber_innen erst nach Monaten vollständige Unterlagen liefern. Zusätzlich enthält der Gesetzesentwurf zahlreiche Verstöße gegen geltendes Recht, auf welche bereits einige Organisationen in ihren Stellungnahmen hingewiesen haben und sorgt dafür eher für mehr Rechtsunsicherheit als Beschleunigung.
„Vor der Wahl wurde den Bürger_innen von Österreich versprochen, dass die Demokratie ausgebaut wird. Schon kurze Zeit später sollen die bisherigen Rechte zur Partizipation und Mitsprache auf höchst schockierende Weise beschnitten und die Bürger_innen unmündig gemacht werden. Dieser Gesetzesentwurf kann in seiner derzeitigen Form nur gänzlich abgelehnt werden!“, so Harald Hofner, Präsident des Verbands. Jede Person und Organisation kann noch bis 17. August von ihrem/seinen Recht Gebrauch machen, selbst Stellung zum Gesetzesentwurf zu beziehen. Alle Informationen dazu sowie die bereits veröffentlichten Stellungnahmen finden sich unter: https://bit.ly/2AZNVqy, die Stellungnahme des Verbands kann hier eingesehen werden.