Tierschutzorganisationen über Gesetzesänderung im Burgenland empört


Der Verband österreichischer Tierschutzorganisationen pro-tier kritisiert scharf, dass das neue burgenländische Sicherheitsgesetz die Tötung von gesunden Tieren vorsieht.

Die Änderung des burgenländischen Sicherheitsgesetzes sieht vor, dass Tiere, die gemäß diesem Gesetz ihren Halter_innen abgenommen wurden, nach Ablauf einer Frist für verfallen erklärt werden. Wenn diese Tiere dann nicht unentgeltlich und ohne Kostenersatz untergebracht werden können, erlaubt das Gesetz die Tötung dieser Tiere. Auch gesunde Tiere können auf Basis dieses Gesetzes bei Verstößen abgenommen und für verfallen erklärt und damit getötet werden, ohne dass das Tier daran eine Mitschuld trägt. Das Gesetz sieht nämlich nicht nur die Gefährdung des Menschen durch Tiere, sondern auch allein in der Verantwortung des/der Halter_in liegenden Verstöße, etwa gegen die Meldepflicht, die Leinen- und Maulkorbpflicht oder Maßnahmen gegen das Entweichen von Tieren als Abnahmegrund vor. Zusammengefasst sieht das Gesetz also auch die Tötung gesunder Tiere vor.

Dass das Gesetz nicht darauf ausgelegt ist, Tierschutz zu betreiben, merkt man bereits am Titel des Abschnitts im Gesetz, „Schutz vor Tieren“. Es geht dem Gesetzgeber hier also primär um den Schutz des Menschen vor potentiellen Gefahren, die von Tieren ausgehen könnten. Dennoch sollte dieses Gesetz nicht dem Tierschutzgesetz widersprechen, welches ein Bundesgesetz ist. Dieses fordert unter anderem in § 2, dass auch die Bundesländer den Tierschutz weiter fördern und ihn nicht, wie mit diesem Gesetzesentwurf, abbauen sollen. Tiere dürfen außerdem laut Tierschutzgesetz nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden und eine mangelnde Unterbringen erfüllt diesen Anspruch nicht. Keinem Tier sollte sein Leben genommen werden, nur weil die Haltung die Ansprüche des Gesetzes nicht erfüllt und dann keine kostenfreie Unterkunft gefunden werden konnte.

Der Verband österreichischer Tierschutzorganisationen pro-tier ist über diese Änderung empört. In Österreich gibt es keine Tötungsstationen, wie sie in vielen anderen Ländern üblich sind. Jetzt plötzlich vorzusehen, dass gesunde Tiere getötet werden, führt in diese Richtung. Wir appellieren daher an die burgenländische Landesregierung, dieses Gesetz so nicht umzusetzen.