Maulkorbpflicht steht vermehrter Sicherheit und dem Tierschutzgesetz entgegen!
Der Tierschutz-Dachverband pro-tier sprich sich gegen die geplante Maulkorbpflicht für sogenannte „Listenhunde“ aus und sieht darin einen Widerspruch zum Tierschutzgesetz. Eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht bedeutet, dass die betroffenen Tiere keine Möglichkeit mehr zu artgemäßer Kommunikation untereinander sowie zum Ausleben ihres Bewegungsbedürfnisses haben und in ihrem Wohlergehen ohne Grund maßgeblich eingeschränkt wären. Überdies trägt die Maßnahme nicht zu vermehrter Sicherheit im öffentlichen Raum bei. Gefordert seien vielmehr Sachverstand und Vorsorge statt Anlassgesetzgebung.
Ursula Aigner für den Verband pro-tier: „Der Maulkorb am Hund gibt den Hundehaltern nur zu leicht ein falsches Sicherheitsgefühl und manche werden dann erst recht unvorsichtig. Die Maßnahme bringt nichts und verdammt tausende völlig friedlicher und verträglicher Hunde zu einem nicht hundegemäßen Leben. Wer für die Sicherheit im öffentlichen Raum wirklich etwas tun will, muss beim Hundehalter ansetzen und darf sich nicht in Anlassgesetzgebung erschöpfen.“ Man könne nicht aus dem massiven Fehlverhalten einer Einzelperson, die fahrlässig handelte, nun eine ganze Bevölkerungsgruppe diskriminieren und das Recht auf tiergemäßge Haltung ganzer Hunderassen beschneiden. Die Einteilung von Hunden in „Listenhunde“ und andere sei wissenschaftlich in keiner Weise begründbar und in Wien völlig willkürlich erfolgt.
„Auffällig werden nicht Rassen, sondern einzelne Hunde. Dass ein Hund gefährlich wird, liegt an schlechten Erfahrungen kombiniert mit fahrlässigem Umgang und/oder tierschutzwidriger Haltung. Versagt hat dabei in erster Linie der Mensch“, so Aigner weiter. Der Verband pro-tier fordert daher:
- verpflichtende Schulungen möglichst schon vor Aufnahme eines Hundes
- verpflichtende Schulungen (z.B. Hundeführschein) für alle HundehalterInnen bei tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen
- Strenge Kontrolle der bereits bestehenden Gesetzt und AhndungVerstößen gegen Wiener Tierhaltegesetz oder Tierschutzgesetz bzgl. Hundehaltung verpflichtende Nachschulungen bei tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen
bei Verstößen gegen das Wiener Tierhaltegesetz verpflichtende Nachschulungen und Prüfungen bei zertifizierten HundetrainerInnen der Stadt Wien (HundeführscheinprüferInnen) - Aufklärungskampagnen (Plakate, Werbevideos, Radiospots) über ein konfliktfreies Miteinander in der Öffentlichkeit von Mensch und Hund
Pro-tier spricht sich dagegen aus, Alibimaßnahmen zu treffen, wie die generelle Maulkorbpflicht für sog. „Listenhunde“ das wäre. Es gehe vielmehr darum, tatsächlich auffällig gewordene Hunde zu erfassen – und zwar aller Rassen – entsprechende Haltungsvorschriften zu verordnen und möglichst im Vorfeld schon aktiv werden zu können. Viel zu oft würde Hinweisen auf Brutalität gegenüber Hunden oder offenkundig mangelhafter Haltung und Umgang mit dem Hund nicht nachgegangen. Die Polizei nehme nur zu oft einfach nicht ernst. Erst, wenn es zu spät ist und es zu einem Beißvorfall gekommen ist, wird eingeschritten. Ursula Aigner abschließend: „Die höchste Sicherheit gibt es, wenn Sachwissen und respektvoller Umgang mit dem Hund gefördert werden. Wir brauchen Schulungen statt Maulkörbe für alle, Sachverstand statt Panikmache.“