Generelle Bemerkungen:
Die geplante Einführung der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung ist in weiten Teilen deckungsgleich mit der derzeit geltenden Tierhaltungs-Gewerbeverordnung sowie der Tierheim-Verordnung. Begrüßenswert ist, dass einige Vorschläge des Tierschutzrates beachtet und mit in die Verordnung eingearbeitet wurden. Weniger erfreulich sind jedoch, die nach wie vor geltenden Regelungen im Bezug auf den Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen. Hier sollte auf gesetzlicher Ebene ein Verkaufsverbot angedacht werden, was jegliche Bestimmungen in dieser Verordnung obsolet machen würde. „Stellungnahme des Verbands pro-tier zum Begutachtungsentwurf für die Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung“ weiterlesen