Strafrechtsreform §222 Tierquälerei
Wien, am 21.02.2015
An:
Justizminister Univ. Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter
Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7
A-1070 Wien
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minister.justiz@bmj.gv.at (medienstelle.ressort@justiz.gv.at)
Sehr geehrter Herr Justizminister!
Obwohl Tiere im Zivilrecht noch immer wie Sachen zu behandeln sind (§ 285a ABGB), gewinnt Tierschutz eine immer höhere gesellschaftliche Bedeutung: Durch das Leben mit Haustieren und durch der breiten Öffentlichkeit zugängliche mediale Berichte, Fernsehdokumentationen etc. über Verhalten sowie soziale Strukturen und Kompetenzen von Tieren ist zweifellos eine Sensibilisierung dergestalt eingetreten, dass das Bewusstsein in der Gesellschaft verankert wurde, dass Tiere gefühls- und empfindungsfähige Wesen sind. Sie empfinden – gleich wie Menschen – Freude, Lust, Leid und Schmerz. Daraus resultiert der ethische Auftrag an die Gesellschaft – und damit an die Legislative – Tiere in Bezug auf ihr Wohlbefinden und ihre Unversehrtheit im gleichen Maß zu schützen wie den Menschen. Nicht zuletzt deshalb wurde auch am 11. Juli 2013 Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Verfassung gehoben (§ 2 B-VG). „Offener Brief an den Justizminister“ weiterlesen