Erhöhung der Strafdrohung für Tierquälerei von ein auf zwei Jahre soll kommen – diese eine Verbesserung wird aber durch zahlreiche Wermutstropfen getrübt
So wie vom Verband pro-tier gefordert, soll es nun zu einer Erhöhung der Strafdrohung für Tierquälerei von einem auf zwei Jahre Haft kommen.
„Diese Erhöhung ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Sie reflektiert den stark gestiegenen ethischen Wert des Schutzes von Tieren. Mit dieser Erhöhung verbunden, wäre auch eine Änderung der Gerichtszuständigkeit: Nicht mehr die Bezirksgerichte sondern die Landesgerichte würden sich nunmehr mit Tierquälerei befassen. Das wäre ein klares Signal, dass Tierquälerei kein Bagatelldelikt mehr ist“, meint Harald Balluch, Schriftführer von pro-tier. „Verschärfung des Tierquälerei-Paragraphen in Begutachtung“ weiterlesen